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Informationen, wie Nutztiere von Menschen gehalten werden, und über die Tierschutzqualität tierischer Nahrungsmittel
Gesellschaft für humane Nutztierhaltung (GhN)
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und Tel. 0720-346 219, Fax 0720-346 519 (fairytel), email: office@nutztierhaltung.org
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Aktuelles
Unterstützen Sie bitte die nachstehende parlamentarische
Petition! Wie sehen Sie unter
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00104/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung
Schweine (Zuchtsauen) müssen noch immer den Großteil
ihres Lebens in engen Kastenständen verbringen. Die öst.Tierschutzverordnung,
die dies zulässt, ist gesetzwidrig. Das hat die Volksanaltschaft aufgezeigt.
Der Gesundheitsminister will eine neue dem Tierschutzgesetz entsprechende Verordnung
erlassen, doch der Landwitschaftsminister weigert sich zuzustimmen. Nun hat
die Nationalratsabeordnete Christiane Brunner zur Unterstützung des Gesundheitsministers
die nachstehende Petition im Parlament eingebracht. Jeder österreichische
Saatsbürger über 16 Jahre kann diese Petition unterstützen.
Näheres sieheden link oben. Der Text derPetition:
Petition betreffend Verbot von Kastenständen in der Schweinehaltung
Laut österreichischer Schweinehaltungsverordnung dürfen weibliche
Zuchtschweine das gesamte Jahr über in sogenannten Kastenständen
gehalten werden. Diese sind 1,9 m lange und 60 cm breite, also körpergroße
Metallgitterkäfige. Ein so hochintelligentes und soziales Tier wie ein
Schwein leidet natürlich in einer derartigen
Haltung immens.
Ab 2013 schreibt eine EU-Richtlinie neue Mindeststandards in der Kastenstandhaltung
vor. Danach dürfen die Mutterschweine „nur” noch während
der sogenannten Leerzeit nach dem Absetzen der Ferkel bis zur Befruchtung
(mindestens 5 Tage, oft aber mehrere Wochen), danach 4 Wochen während
der Schwangerschaft und zuletzt 5 Wochen während der Säugezeit in
Kastenständen gehalten werden, also 10 Wochen pro Gebärzyklus bzw.
6 Monate pro Jahr.
Das Gesundheitsministerium hat einen neuen Entwurf zur Schweinehaltungsverordnung
erarbeitet, nach dem die Kastenstandhaltung auf die gesamte Leerzeit, auf 10
Tage während der Schwangerschaft und auf 5 Tage während der Geburt
und Säugezeit beschränkt wird. Das würde die Kastenstandhaltung
noch immer etwa 1 1⁄Monate pro Jahr erlauben.
Das Landwirtschaftsministerium hat signalisiert, von seinem Vetorecht gegen
Verordnungsänderungen Gebrauch machen zu wollen, um eine Beschränkung
der Kastenstandzeit über den von der EU vorgeschriebenen Mindeststandard
von maximal 6 Monaten pro Jahr hinaus zu verhindern.
Jeder Tag in einem körpergroßen Käfig ist ein Tag zu viel.
Auf der anderen Seite ist der Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums
ein Schritt in die richtige Richtung, der auch von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen
gedeckt wird. Die UnterzeichnerInnen fordern daher:
Das Parlament möge das Landwirtschaftsministerium auffordern, einer Veränderung
der Schweinehaltungsverordnung zuzustimmen, die eine drastische Reduktion der
Zeit, die die Mutterschweine in Kastenständen verbringen müssen – insbesondere
während der Säugezeit – ähnlich dem
Vorschlag des Gesundheitsministeriums, vorsieht. (24.10.2011)
Kälber würden Heumilch kaufen?
Die Werber einer Handelskette haben den Spruch richtig in den Konjunktiv gesetzt.
Denn leider bekommen Kälber in der Regel keine Milch, weder Heumilch noch
andere. Sie werden bald nach der Geburt von ihren Müttern weggesperrt
und mit sogenannten Milchaustauschern großgezogen. (18.10.2011)
Mutterschweine und Kastenstand - Resolution 70 österr.Tierschutzorganisationen
dem Gesundheitsminister übergeben
70 öst. Tierschutzorganisationen mit zusammen mehr als 400.000
Mitgliedern haben die folgende Stellungnahme verfasst, die am 6.Juni 2011
Gesundheitsminister Stöger und auch im Landwirtschaftsministerium überrreicht
wurde:
"Die Schweine waren die Verlierer des Bundestierschutzgesetzes
2005. Während es mit diesem Gesetz einige Verbesserungen in verschiedenen
Tierschutzbereichen gab, wurden die Haltungsvorschriften für Schweine
zu jenem des schlechtesten Landestierschutzgesetzes nivelliert und an die EU-Mindestrichtlinie
angepasst.
Insbesondere die Haltung von Mutterschweinen in sogenannten Kastenständen,
also in körpergroßen Käfigen, sowohl während der Zeit
der Befruchtung als auch der Zeit des Säugens der Ferkel (Abferkelgitter),
ist vom Stand punkt des Tierschutzes inakzeptabel. Kein Tier darf heutzutage
mehr in einem Käfig gehalten werden, der ihm praktisch keine Bewegung,
kein Umdrehen und nicht die Befriedigung der minimalsten Bedürfnisse ermöglicht.
Verschiedene Länder, wie z.B. England, Norwegen, Holland, Schweden und
die Schweiz, haben vorgezeigt, dass es brauchbare Alternativen zu Kastenständen
gibt und Kastenstände verboten. Selbst der dänische Verband der Schweinezuchtbetriebe
fand, dass in Abferkelbuchten mit frei beweglichem Mutterschwein weniger Ferkel
sterben, als wenn das Mutterschwein in den Kastenstand gesperrt wird. Der Grund
dafür ist, dass die Mutter im Kastenstand so leidet, dass sie weniger
isst, dadurch weniger Milch gibt und ihre Ferkel zu wenig versorgen kann.
Aber auch die betäubungslose Kastration der männlichen Ferkel ist
mit einem modernen Tierschutzgedanken nicht vereinbar. Für jedes andere
Säugetier ist im Tierschutzgesetz eine wirksame Betäubung bei der
Kastration vorgeschrieben. Auch wenn sich junge Ferkel nicht wehren und nicht
so laut schreien können, erleiden sie beim Entfernen der Hoden große
Schmerzen. Die Gabe von Schmerzmitteln statt einer Betäubung ist nicht
ausreichend. Bei einer so schwerwiegenden Operation ist eine wirksame Betäubung
unverzichtbar."
Minister Stöger nahm persönlich die von 70 österreichischen
Tierschutzvereinen unterschriebene Petition mit der Forderung nach einem Kastenstandverbot
für Zuchtschweine entgegen
Er zeigte sich sehr interessiert und versprach mit seinem Verordnungsentwurf
das Anliegen weitmöglichst umzusetzen. Momentan laufen Verhandlungen zwischen
Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium zur Frage eines Kastenstandverbots.
Auch im Landwirtschaftsministerium empfing man die Delegation und war gesprächsbereit.
Bis zum Spätsommer will man einen Kompromiss gefunden haben.
Daunen: Irreführung der Konsumenten
Das Fernseh -:Magazin ARD Report Mainz berichtete am 22.11.2010: Gänsedaunen aus tierquälerischen Lebendrupf werden den Kunden als Daunen von geschlachteten Tieren angedreht. Ein Undercover-Ermittler der Tierschutz-Stiftung Vier Pfoten hatte auf einer großen ungarischen Gänsefarm den sogenannten Mauserrupf (an lebendenGänsen) beobachtet. Immer wieder kam es zu Verletzungen, wenn Federn zu fest saßen. Große deutsche Firmen kauften die Federn, doch die Lieferanten sollten fälschlich bestätigen, es handle sich um Schlachtrupf (von toten Tieren). Gegenüber Vier Pfoten bestätigte eine Großfirma wider besseres Wissen, sie kaufe nur Schlachtrupf. Näheres siehe http://www.vier-pfoten.de/website/output.php?id=1232&idcontent=3786&language=1.
Unsere Empfehlung: Liebe Kosumenten, verzichten Sie überhaupt auf Daunen.
Tierleid für
die Tradition – Martinigänse
Tierschützer appellieren, auf der Verzehr von Mastgänsen aus
dem Osten zu verzichten
titelt
die Kleine
Zeitung, Graz zum 11.November auf ihrer Leserbriefseite. Jetzt im Herbst,
schreibt hier der Obmann des Aktiven Tierschutzes Steiermark, Herbert
Oster, finden
sich allerorts "Gänsespezialitäten" auf den Speisekarten und überall
wird man mit Rezepten eingedeckt Was sich aberauf den ersten Blick so
delikat ausnimmt, ist in Wirklichkeit das Ergebnis brutalster Tierfolter.
Die Tere werden in den riesien Zuchtantalten in Ländern wie Ungarn,
Tschechien und der Slowakei auf engstem Raum zuammengepfercht und vegetieren
im
Dämmerlicht dahin. I,mVordergrund steht die schnelle Mast. Binnen wenigen
Wochen müssen die Tiere ihr Schlachtgewicht erreichen.nDiese schnelle
Gewichtszsnahme erursacht schmerzhafte Gelenksentzündungen, Knochenbrüche
und Atemnot.Besonders
screcklich sin die Wualen. die Gänse für die Stopfleber über sich ergehen
lassen müssen ... KL.Ztg. 11.11.2010
26 Hühner auf einem Quadratmeter?
Die
maximale Besatzdichte für Masthühner beträgt in Österreich
derzeit 30 kg/m2, das sind bei einem Gewicht von 1,5 kg 20 Hühner.
An sich bereits eine abscheulich hohe Zahl. Die Mäster-Forderung nach
höheren
Besatzdichten konnte vor einigen Jahren vom Tierschutz in intensiven Verhandlungen
abgewehrt werden. Das in Österreich für Tierschutz zuständige
Gesundheitsministerium hat nun in einem Verordnungsentwurf einer EU-Richtlinie
folgend die Anhebung der Besatzdichte für Mastgeflügel vorgesehen:
auf 36 bzw. „temporär“ sogar 38 kg/m2, d.i. bei einem Gewicht
von 1,5 kg je Huhn ein Anstieg von 20 auf fast 26 Tiere pro m2, also eine
Zunahme von fast 30%! Für Mastputen soll die Besatzdichte von 40 kg/m2
auf 58 kg/m2 angehoben werden, also vom Standpunkt der Tiere eine Verschlechterung
um fast 50%!
Bislang war es meist die ÖVP, die sich besorgt um ihre Klientel, die Tiermäster,
für die Verwässerung von Tierschutzbestimmungen einsetzte. Dass sich
ein Bundesminister aus der Sozialdemokratischen Partei, Alois Stöger,
kaum im Amt schon um die Aufweichung von Tierschutznormen bemüht, erstaunt.
30.1.2009
Gestank in und aus Massenställen,
gesundheitsschädlich für Mensch
und Tier
Schlafen Sie, werte Leserinnen und Leser auf einem Gitterrost über Ihrer – mit
Verlaub – Scheiße? Hoffentlich nicht. Für Millionen Tiere,
Schweine, Hühner ist das ständiges Los. Die intensiven
Dünste,
vor allem Ammoniak, gehen aggressiv auf die Schleimhäute, Augen, Nase.
Selbst Anrainer leiden durch die ungefiltert aus den Ställen geblasene
Abluft. Ein steirischer Umwelttechniker hat nun eine Geruchsfilteranlage
entwickelt, die zwar nicht den Tieren aber wenigstens den Menschen helfen soll.
Sie stieß auf
eine breite Ablehnungsfront der Schweinebauern. Erst nach langen Mühen
fand sich ein Landwirt, der einen Test zuließ- Aber nur unter strenger
Geheimhaltung. Die Schweineproduzenten fürchten anscheinend die Kostenbelastung,
sollten solche Filter zur Pflicht werden. An der Vervollkommnung der Anlage
wird nun gearbeitet. Quelle: Kleine Zeitung, Graz, 14.4.2008
Kühe auf der Weide, auf Milchpackungen ja, in der Natur
meist nein. Achtung: Zeigt eine Milch- oder Molkereiwarenpackung
eine Kuh auf grüner
Wiese, ist das bei weitem keine Garantie, dass die Milch von Weidekühen
stammt. Es handelt sich , wie uns erst unlängst ein Vertreter der Fa.
Lidl versicherte, lediglich um ein landestypisches Motiv ohne Bezug zur Realität.
Rechtlich läßt sich gegen diese faktische Kundentäuschung nach
Ansicht von Experten nichts machen, da sich im Einzugsbereich aller Molkereien
wenigstens einige Bauern mit Weidehaltung befinden, mag auch die Mehrheit ihre
Kühe ständig im Stall, halten. Praktisch kann jedoch jeder Konsument
etwas machen, durch seine Kaufentscheidung.
Milch und Molkereiprodukte der Marke „Zurück zum Ursprung“,
erhältlich beim Diskonter Hofer, stammen garantiert von Kühen mit
Weidegang. (16.4.2008, Näheres siehe die Seite Konsumenteninfo.)
Impressum und Offenlegung:
Medieninhaber, Herausgeber und
Redaktion: Gesellschaft für humane Nutztierhaltung (GhN),
Roßegg 41, 8045 Graz
Zuständige Behörde: Bundespolizeidirektion Graz, ZVR-Zahl:
095 015 445
Gerichtsstand: Graz
Vorsitzender des Vereins: Dr.Erwin Lauppert,
Graz. . Tel.w.o. Mitglieder des Vorstands: Die jeweils aktuelle
Liste der Mitglieder des
Vorstands entnehmen Sie bitte dem Zentralen Vereinregister
des Bundesministerium
für Inneres. (zvr.bmi.gv.at)
Zweck des Vereins: Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet
ist,
bezweckt aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als
Mitgeschöpf:
die Förderung der tiergerechten Nutztierhaltung, die Abkehr von intensiver
Massentierhaltung und sonst artwidriger Nutztierhaltung
hiezu Förderung von Produkten aus tiergerechterer Haltung und sonstiger
Produkte ohne Tierqual anstelle von Erzeugnisen, die diesen Bedingungen nicht
entsprechen; dies unbeschadet des weiteren Ziels , Ge-und Verbrauch von Produkten,
deren Herstellung
wirtschaftlich letztendlich direkt oder indirekt zur Tötung
oder zu Leiden für Tiere führt, einzudämmen und überhaupt
den Schutz der Lebewesen vor Quälerei und unnötigem Leiden,
all dies durch Öffentlichkeitsarbeit wie auch durch Hilfestellung in Einzelfällen.
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Gesellchaft für humane Nutztierhaltung,
Graz im April 2008