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Informationen, wie Nutztiere von Menschen gehalten werden, und über die Tierschutzqualität tierischer Nahrungsmittel

Gesellschaft für humane Nutztierhaltung (GhN)

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Aktuelles

Unterstützen Sie bitte die nachstehende parlamentarische Petition! Wie sehen Sie unter
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00104/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung

Schweine (Zuchtsauen) müssen noch immer den Großteil ihres Lebens in engen Kastenständen verbringen. Die öst.Tierschutzverordnung, die dies zulässt, ist gesetzwidrig. Das hat die Volksanaltschaft aufgezeigt. Der Gesundheitsminister will eine neue dem Tierschutzgesetz entsprechende Verordnung erlassen, doch der Landwitschaftsminister weigert sich zuzustimmen. Nun hat die Nationalratsabeordnete Christiane Brunner zur Unterstützung des Gesundheitsministers die nachstehende Petition im Parlament eingebracht. Jeder österreichische Saatsbürger über 16 Jahre kann diese Petition unterstützen. Näheres sieheden link oben. Der Text derPetition:
Petition betreffend Verbot von Kastenständen in der Schweinehaltung
Laut österreichischer Schweinehaltungsverordnung dürfen weibliche Zuchtschweine das gesamte Jahr über in sogenannten Kastenständen gehalten werden. Diese sind 1,9 m lange und 60 cm breite, also körpergroße Metallgitterkäfige. Ein so hochintelligentes und soziales Tier wie ein Schwein leidet natürlich in einer derartigen Haltung immens.
Ab 2013 schreibt eine EU-Richtlinie neue Mindeststandards in der Kastenstandhaltung vor. Danach dürfen die Mutterschweine „nur” noch während der sogenannten Leerzeit nach dem Absetzen der Ferkel bis zur Befruchtung
(mindestens 5 Tage, oft aber mehrere Wochen), danach 4 Wochen während der Schwangerschaft und zuletzt 5 Wochen während der Säugezeit in Kastenständen gehalten werden, also 10 Wochen pro Gebärzyklus bzw. 6 Monate pro Jahr.
Das Gesundheitsministerium hat einen neuen Entwurf zur Schweinehaltungsverordnung erarbeitet, nach dem die Kastenstandhaltung auf die gesamte Leerzeit, auf 10 Tage während der Schwangerschaft und auf 5 Tage während der Geburt und Säugezeit beschränkt wird. Das würde die Kastenstandhaltung noch immer etwa 1 1⁄Monate pro Jahr erlauben.
Das Landwirtschaftsministerium hat signalisiert, von seinem Vetorecht gegen Verordnungsänderungen Gebrauch machen zu wollen, um eine Beschränkung der Kastenstandzeit über den von der EU vorgeschriebenen Mindeststandard von maximal 6 Monaten pro Jahr hinaus zu verhindern.
Jeder Tag in einem körpergroßen Käfig ist ein Tag zu viel. Auf der anderen Seite ist der Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums ein Schritt in die richtige Richtung, der auch von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen gedeckt wird. Die UnterzeichnerInnen fordern daher:
Das Parlament möge das Landwirtschaftsministerium auffordern, einer Veränderung der Schweinehaltungsverordnung zuzustimmen, die eine drastische Reduktion der Zeit, die die Mutterschweine in Kastenständen verbringen müssen – insbesondere während der Säugezeit – ähnlich dem Vorschlag des Gesundheitsministeriums, vorsieht. (24.10.2011)

Kälber würden Heumilch kaufen?
Die Werber einer Handelskette haben den Spruch richtig in den Konjunktiv gesetzt. Denn leider bekommen Kälber in der Regel keine Milch, weder Heumilch noch andere. Sie werden bald nach der Geburt von ihren Müttern weggesperrt und mit sogenannten Milchaustauschern großgezogen. (18.10.2011)

Mutterschweine und Kastenstand - Resolution 70 österr.Tierschutzorganisationen dem Gesundheitsminister übergeben
70 öst. Tierschutzorganisationen mit zusammen mehr als 400.000 Mitgliedern haben die folgende Stellungnahme verfasst, die am 6.Juni 2011 Gesundheitsminister Stöger und auch im Landwirtschaftsministerium überrreicht wurde:

"Die Schweine waren die Verlierer des Bundestierschutzgesetzes 2005. Während es mit diesem Gesetz einige Verbesserungen in verschiedenen Tierschutzbereichen gab, wurden die Haltungsvorschriften für Schweine zu jenem des schlechtesten Landestierschutzgesetzes nivelliert und an die EU-Mindestrichtlinie angepasst.
Insbesondere die Haltung von Mutterschweinen in sogenannten Kastenständen, also in körpergroßen Käfigen, sowohl während der Zeit der Befruchtung als auch der Zeit des Säugens der Ferkel (Abferkelgitter), ist vom Stand punkt des Tierschutzes inakzeptabel. Kein Tier darf heutzutage mehr in einem Käfig gehalten werden, der ihm praktisch keine Bewegung, kein Umdrehen und nicht die Befriedigung der minimalsten Bedürfnisse ermöglicht.
Verschiedene Länder, wie z.B. England, Norwegen, Holland, Schweden und die Schweiz, haben vorgezeigt, dass es brauchbare Alternativen zu Kastenständen gibt und Kastenstände verboten. Selbst der dänische Verband der Schweinezuchtbetriebe fand, dass in Abferkelbuchten mit frei beweglichem Mutterschwein weniger Ferkel sterben, als wenn das Mutterschwein in den Kastenstand gesperrt wird. Der Grund dafür ist, dass die Mutter im Kastenstand so leidet, dass sie weniger isst, dadurch weniger Milch gibt und ihre Ferkel zu wenig versorgen kann.
Aber auch die betäubungslose Kastration der männlichen Ferkel ist mit einem modernen Tierschutzgedanken nicht vereinbar. Für jedes andere Säugetier ist im Tierschutzgesetz eine wirksame Betäubung bei der Kastration vorgeschrieben. Auch wenn sich junge Ferkel nicht wehren und nicht so laut schreien können, erleiden sie beim Entfernen der Hoden große Schmerzen. Die Gabe von Schmerzmitteln statt einer Betäubung ist nicht ausreichend. Bei einer so schwerwiegenden Operation ist eine wirksame Betäubung unverzichtbar."

Minister Stöger nahm persönlich die von 70 österreichischen Tierschutzvereinen unterschriebene Petition mit der Forderung nach einem Kastenstandverbot für Zuchtschweine entgegen
Er zeigte sich sehr interessiert und versprach mit seinem Verordnungsentwurf das Anliegen weitmöglichst umzusetzen. Momentan laufen Verhandlungen zwischen Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium zur Frage eines Kastenstandverbots. Auch im Landwirtschaftsministerium empfing man die Delegation und war gesprächsbereit. Bis zum Spätsommer will man einen Kompromiss gefunden haben.

Daunen: Irreführung der Konsumenten

Das Fernseh -:Magazin ARD Report Mainz berichtete am 22.11.2010: Gänsedaunen aus tierquälerischen Lebendrupf werden den Kunden als Daunen von geschlachteten Tieren angedreht. Ein Undercover-Ermittler der Tierschutz-Stiftung Vier Pfoten hatte auf einer großen ungarischen Gänsefarm den sogenannten Mauserrupf (an lebendenGänsen) beobachtet. Immer wieder kam es zu Verletzungen, wenn Federn zu fest saßen. Große deutsche Firmen kauften die Federn, doch die Lieferanten sollten fälschlich bestätigen, es handle sich um Schlachtrupf (von toten Tieren). Gegenüber Vier Pfoten bestätigte eine Großfirma wider besseres Wissen, sie kaufe nur Schlachtrupf. Näheres siehe http://www.vier-pfoten.de/website/output.php?id=1232&idcontent=3786&language=1.

Unsere Empfehlung: Liebe Kosumenten, verzichten Sie überhaupt auf Daunen.

Tierleid für die Tradition – Martinigänse
Tierschützer appellieren, auf der Verzehr von Mastgänsen aus dem Osten zu verzichten
titelt die Kleine Zeitung, Graz zum 11.November auf ihrer Leserbriefseite. Jetzt im Herbst, schreibt hier der Obmann des Aktiven Tierschutzes Steiermark, Herbert Oster, finden sich allerorts "Gänsespezialitäten" auf den Speisekarten und überall wird man mit Rezepten eingedeckt Was sich aberauf den ersten Blick so delikat ausnimmt, ist in Wirklichkeit das Ergebnis brutalster Tierfolter. Die Tere werden in den riesien Zuchtantalten in Ländern wie Ungarn, Tschechien und der Slowakei auf engstem Raum zuammengepfercht und vegetieren im Dämmerlicht dahin. I,mVordergrund steht die schnelle Mast. Binnen wenigen Wochen müssen die Tiere ihr Schlachtgewicht erreichen.nDiese schnelle Gewichtszsnahme erursacht schmerzhafte Gelenksentzündungen, Knochenbrüche und Atemnot.Besonders screcklich sin die Wualen. die Gänse für die Stopfleber über sich ergehen lassen müssen ... KL.Ztg. 11.11.2010

26 Hühner auf einem Quadratmeter?
Die maximale Besatzdichte für Masthühner beträgt in Österreich derzeit 30 kg/m2, das sind bei einem Gewicht von 1,5 kg 20 Hühner. An sich bereits eine abscheulich hohe Zahl. Die Mäster-Forderung nach höheren Besatzdichten konnte vor einigen Jahren vom Tierschutz in intensiven Verhandlungen abgewehrt werden. Das in Österreich für Tierschutz zuständige Gesundheitsministerium hat nun in einem Verordnungsentwurf einer EU-Richtlinie folgend die Anhebung der Besatzdichte für Mastgeflügel vorgesehen: auf 36 bzw. „temporär“ sogar 38 kg/m2, d.i. bei einem Gewicht von 1,5 kg je Huhn ein Anstieg von 20 auf fast 26 Tiere pro m2, also eine Zunahme von fast 30%! Für Mastputen soll die Besatzdichte von 40 kg/m2 auf 58 kg/m2 angehoben werden, also vom Standpunkt der Tiere eine Verschlechterung um fast 50%!
Bislang war es meist die ÖVP, die sich besorgt um ihre Klientel, die Tiermäster, für die Verwässerung von Tierschutzbestimmungen einsetzte. Dass sich ein Bundesminister aus der Sozialdemokratischen Partei, Alois Stöger, kaum im Amt schon um die Aufweichung von Tierschutznormen bemüht, erstaunt.
30.1.2009


Gestank in und aus Massenställen, gesundheitsschädlich für Mensch und Tier
Schlafen Sie, werte Leserinnen und Leser auf einem Gitterrost über Ihrer – mit Verlaub – Scheiße? Hoffentlich nicht. Für Millionen Tiere, Schweine, Hühner ist das ständiges Los. Die intensiven Dünste, vor allem Ammoniak, gehen aggressiv auf die Schleimhäute, Augen, Nase. Selbst Anrainer leiden durch die ungefiltert aus den Ställen geblasene Abluft. Ein steirischer Umwelttechniker hat nun eine Geruchsfilteranlage entwickelt, die zwar nicht den Tieren aber wenigstens den Menschen helfen soll. Sie stieß auf eine breite Ablehnungsfront der Schweinebauern. Erst nach langen Mühen fand sich ein Landwirt, der einen Test zuließ- Aber nur unter strenger Geheimhaltung. Die Schweineproduzenten fürchten anscheinend die Kostenbelastung, sollten solche Filter zur Pflicht werden. An der Vervollkommnung der Anlage wird nun gearbeitet. Quelle: Kleine Zeitung, Graz, 14.4.2008

Kühe auf der Weide, auf Milchpackungen ja, in der Natur meist nein. Achtung: Zeigt eine Milch- oder Molkereiwarenpackung eine Kuh auf grüner Wiese, ist das bei weitem keine Garantie, dass die Milch von Weidekühen stammt. Es handelt sich , wie uns erst unlängst ein Vertreter der Fa. Lidl versicherte, lediglich um ein landestypisches Motiv ohne Bezug zur Realität. Rechtlich läßt sich gegen diese faktische Kundentäuschung nach Ansicht von Experten nichts machen, da sich im Einzugsbereich aller Molkereien wenigstens einige Bauern mit Weidehaltung befinden, mag auch die Mehrheit ihre Kühe ständig im Stall, halten. Praktisch kann jedoch jeder Konsument etwas machen, durch seine Kaufentscheidung.
Milch und Molkereiprodukte der Marke „Zurück zum Ursprung“, erhältlich beim Diskonter Hofer, stammen garantiert von Kühen mit Weidegang. (16.4.2008, Näheres siehe die Seite Konsumenteninfo.)

 

Impressum und Offenlegung:
Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion: Gesellschaft für humane Nutztierhaltung (GhN), Roßegg 41, 8045 Graz
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Zweck des Vereins: Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf: die Förderung der tiergerechten Nutztierhaltung, die Abkehr von intensiver Massentierhaltung und sonst artwidriger Nutztierhaltung hiezu Förderung von Produkten aus tiergerechterer Haltung und sonstiger Produkte ohne Tierqual anstelle von Erzeugnisen, die diesen Bedingungen nicht entsprechen; dies unbeschadet des weiteren Ziels , Ge-und Verbrauch von Produkten, deren Herstellung wirtschaftlich letztendlich direkt oder indirekt zur Tötung oder zu Leiden für Tiere führt, einzudämmen und überhaupt den Schutz der Lebewesen vor Quälerei und unnötigem Leiden, all dies durch Öffentlichkeitsarbeit wie auch durch Hilfestellung in Einzelfällen.

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Gesellchaft für humane Nutztierhaltung, Graz im April 2008